Werden Mensch und Maschine in kontaminierten Gebieten eingesetzt,

müssen die Maschinen mit einer Schutzbelüftung nach den Anforderungen der

BG Bau DGUV Information 201-004 ehemals BGI 581 ausgerüstet sein.

Jede Maschine und Anwendung muss einzeln betrachtet werden.

 

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