Werden Mensch und Maschine in kontaminierten Gebieten eingesetzt, müssen die Maschinen mit einer Schutzbelüftung nach den Anforderungen der BG Bau DGUV Information 201-004 ehemals BGI 581 ausgerüstet sein.
Jede Maschine und Anwendung müssen einzeln betrachtet werden.
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